Allgemeine
Geschäftsbedingungen der STG Stadtmarketing- und Tourismusgesellschaft mbH
Die STG Stadtmarketing- und Tourismusgesellschaft mbH (STG mbH) betätigt sich als Vermittler oder Veranstalter der in diesem Katalog ausgeschriebenen Leistungen. Die
folgenden Bedingungen gelten nur für solche Angebote, bei denen die STG mbH als
Veranstalter von Reisen auftritt. Ist der Anbieter ein anderer, so tritt die
STG mbH nur als Vermittler auf. Es gelten dann ggf. die Reisebedingungen des
abweichenden Veranstalters.
1. Abschluss des
Reisevertrages
1.1 Mit der Reiseanmeldung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder E-Mail erfolgen kann, bietet die Buchungsperson der STG mbH den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der bekannten Reisebeschreibung an. Die Anmeldung erfolgt für alle in ihr augeführten Teilnehmer.
1.2 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die STG mbH zustande. Dies geschieht in der Regel durch die schrifliche Reisebestätigung und Rechnung an die Buchungsperson. Die Buchungsperson haftet für alle Verpflichtungen von Mitreisenden oder Gruppenteilnehmern aus dem Reisevertrag, sofern sie diese Verpflichtungen durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot der STG mbH vor, an das diese für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende der STG mbH durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung die Annahme erklärt.
2.1 Mit der Reisebestätigung
erhält die Buchungsperson einen Sicherungsschein gemäß § 651k Abs. 3
BGB.
2.2 Die Aushändigung eines Sicherungsscheins ist
entbehrlich, wenn die Reise nicht länger als 24
Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis nicht 75,-
EUR pro Teilnehmer übersteigt.
2.3 Vertragsschluss und Aushändigung eines Sicherungsscheins
wird eine Anzahlung fällig, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Die Höhe beträgt 20% des Reisepreises, mindestens
jedoch 15,- EUR. Der Restbetrag ist 21 Tage vor Reisebeginn auf das in der
Rechnung angegebene Konto der STG mbH zu leisten.
2.4 Zahlungseingänge
können nur unter Angabe der vollständigen Daten (Name, Rechnungsnummer, etc.)
bearbeitet werden. Die STG mbH haftet nicht für fehlgeleitete Überweisung aufgrund
mangel- oder fehlerhafter Angaben bezüglich der Bankverbindung. Bankgebühren
gehen, auch bei Überweisungen aus dem Ausland, zu Lasten des Kunden.
3. Leistungen
3.1
Der Umfang der von der STG mbH zu erbringenden Reiseleistungen ergibt sich aus
der von ihr veranlassten und zum Zeitpunkt der Reiseanmeldung maßgeblichen
Leistungsbeschreibung und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der
Buchungsbestätigung.
3.2 Nicht durch den Kunden in Anspruch genommene Leistungen
(z.B. bei Abbruch der Reise), die dem Kunden aber ordnungsgemäß angeboten
wurden, werden nicht zurückerstattet.
4. Leistungs- und
Preisänderung
4.1
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die
von der STG mbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur
gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den
gesamten Zuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche
bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Die STG mbH ist verpflichtet, den Reisenden über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen
unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird die STG mbH dem Kunden
einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
5. Rücktritt durch
den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
5.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag
zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der STG mbH. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt
der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verlangt
die STG mbH Ersatz für die getroffenen
Reisevorkehrungen und für Aufwendungen. Der prozentual berechnete pauschale
Ersatzanspruch ergibt sich aus dem Verhältnis von der Nähe des Zeitpunktes des
Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn und des Reisepreises:
Bis zum 21. Tag vor Reiseantritt: 15%
Bis zum 15. Tag vor Reiseantritt: 25%
bis zum 08. Tag vor
Reiseantritt: 50%
bis zum 03. Tag vor
Reiseantritt: 80%
bei Rücktritt am Tag der Reise oder bei
Nichtantreten: 90%.
5.2 Die durch die Stornierung
bedingte Rückzahlung an den Reisenden erfolgt unverzüglich. Dem Reisenden
bleibt es unbenommen, der STG mbH gegenüber den Nachweis eines geringeren
Schadens, als der von ihr geforderten Pauschale zu führen. Die STG mbH bemüht
sich um Erstattung der eingesparten Aufwendungen bei den Leistungsträgern.
Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen
handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen
entgegenstehen.
5.3
Werden auf Wunsch des Reisenden nach Zugang der Buchungsbestätigung Änderungen
hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der
Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen, kann dies nur in Form eines
Rücktritts vom Reisevertrag mit einer anschließenden Neuanmeldung geschehen.
Bei unerheblichen Änderungswünschen kann die STG mbH von der genannten
Rücktrittspauschale absehen.
5.4
Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter
in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die STG mbH kann dem
Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen
Reiseerfordernissen nicht genügt oder seinem Eintritt gesetzliche Vorschriften
oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag
ein, so haften er und der bisherige Reisende der STG mbH als Gesamtschuldner
für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden
Mehrkosten.
5.5 Die STG mbH empfiehlt dem Reisenden den Abschluss einer
Reiserücktritts-versicherung. Dies ist möglich z. B. bei der Europäischen
Reiseversicherung AG. Einzelheiten zum Versicherungsschutz finden Sie auch in
Ihrer Reisebestätigung.
6. Rücktritt vom
Vertrag durch STG mbH
6.1 Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder
behördlichen festgelegten Mindestteilnehmerzahl hat die STG mbH
das Recht zum Rücktritt vom Reisevertrag. Will die STG mbH von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so ist sie verpflichtet,
dies dem Reisenden zum frühesten Zeitpunkt der Kenntnis des Nichterreichens der
Mindestteilnehmerzahl mitzuteilen, spätestens jedoch 28 Tage vor dem
vertraglichen Reisebeginn. Ein Rücktritt durch die STG mbH
ist nur unter den nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen möglich.
a) In der jeweiligen
Reiseausschreibung ist die Mindestteilnehmerzahl
angegeben, sowie der Zeitpunkt festgelegt,
bis zu dem vor dem
vertraglich vereinbarten Reisetermin dem
Reisenden spätestens die
Erklärung zugegangen sein muss.
b) Auf die
unter a) erläuterten, in der Reiseausschreibung gemachten Angaben muss deutlich lesbar in der Reisebestätigung hingewiesen werden.
6.2 Die STG mbH kann nach erfolgloser
Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten, wenn der Reisende den Reisepreis bis zum
vertraglich vereinbarten Termin nicht beglichen hat. In diesem fall kann der
Kunde mit den Rücktrittskosten gemäß 5.1 belastet werden.
7. Haftung der STG
mbH
7.1 Die vertragliche Haftung der STG mbH
für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt. Dies gilt, soweit ein Schaden des Reisenden von der STG mbH
weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde, oder ein dem Reisenden entstandener Schaden allein
durch das Verschulden eines Leistungsträgers herbeigeführt wurde.
7.2 Die STG mbH haftet nicht für Leistungsstörungen,
Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als
Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der
Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe
des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig
gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der
Reiseleistungen der STG mbH sind. Die STG mbH haftet jedoch
a) für Leistungen, die die Beförderung des Kunden vom
ausgeschriebenen Ausgangsort zum Zielort gemäß der Ausschreibung,
Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung (Hotel, Pension),
etc.) beinhalten
b) wenn ein Schaden des Kunden auf der Verletzung von
Hinweis- und Aufklärungspflichtender STG
mbH beruht.
7.3 Für alle gegen die STG mbH gerichteten Ansprüche, die aufgrund eines
Deliktes geltend gemacht werden, ist die Haftung der STG mbH für Sachschäden,
die nicht auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beruhen, auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und
Reise.
8. Mitwirkungspflicht und Obliegenheiten des Reisenden
8.1 Der Reisende ist
verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der STG mbH
anzuzeigen, er hat eventuelle Schäden gering zu halten und zu vermeiden.
Der Reisende ist
insbesondere verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich der örtlichen
Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, im Rahmen ihrer
Möglichkeiten für Abhilfe zu sorgen.
8.2 Ist von der STG mbH keine örtliche Reiseleitung eingesetzt und
nach den vertraglichen Vereinbarungen auch nicht geschuldet, so ist der
Reisende verpflichtet, der STG mbH
direkt unter der unten bezeichneten Adresse und Telefonnummer unverzüglich
Nachricht über die Beanstandungen zu geben und um Abhilfe zu ersuchen.
8.3 Will ein Reisender den Reisevertrag wegen eines
Reisemangels der in § 615 c
BGB bezeichneten Art nach § 615 e BGB oder aus wichtigem
Grund wegen
Unzumutbarkeit kündigen, so hat er der STG mbH eine
angemessene Frist zur Abhilfe zu stellen. Diese Frist ist nur dann entbehrlich,
wenn Abhilfe unmöglich ist, oder von der STG mbH verweigert wird oder wenn die
sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, der STG mbH erkennbares Interesse des Kunden
gerechtfertigt ist.
9. Ausschluss von
Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise
hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener
Beendigung der Reise gegen über der STG mbH geltend zu machen. Nach Ablauf der
Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne eigenes Verschulden
an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Ansprüche des Reisenden nach
den §§ 651 c bis f BGB, ausgenommen solche wegen Körper- und Gesundheitsschäden, verjähren nach einem Jahr. Die Verjährung
beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der
Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag
gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist.
Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
10. Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages
hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche
gilt für die vorliegenden
Reisebedingungen.
Adresse :
STG Stadt- und
Tourismusmarketinggesellschaft mbH
Ritterstraße 69
14770 Brandenburg an der Havel
Telefon: 03381 - 7963610
Stand: Dezember 2008