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Allgemeine Geschäftsbedingungen der STG Stadtmarketing- und Tourismusgesellschaft mbH

Die STG Stadtmarketing- und Tourismusgesellschaft mbH (STG mbH) betätigt sich als Vermittler oder Veranstalter der in diesem Katalog ausgeschriebenen Leistungen. Die folgenden Bedingungen gelten nur für solche Angebote, bei denen die STG mbH als Veranstalter von Reisen auftritt. Ist der Anbieter ein anderer, so tritt die STG mbH nur als Vermittler auf. Es gelten dann ggf. die Reisebedingungen des abweichenden Veranstalters.

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1 Mit der Reiseanmeldung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder E-Mail erfolgen kann, bietet die Buchungsperson der STG mbH den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der bekannten Reisebeschreibung an.  Die Anmeldung erfolgt für alle in ihr augeführten Teilnehmer.

1.2 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die STG mbH zustande. Dies geschieht in der Regel durch die schrifliche Reisebestätigung und Rechnung an die Buchungsperson. Die Buchungsperson haftet für alle Verpflichtungen von Mitreisenden oder Gruppenteilnehmern aus dem Reisevertrag, sofern sie diese Verpflichtungen durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot der STG mbH vor, an das diese für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende der STG mbH durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung die Annahme erklärt.


2. Bezahlung

2.1 Mit der Reisebestätigung  erhält die Buchungsperson einen Sicherungsschein gemäß § 651k Abs. 3 BGB.

2.2 Die Aushändigung eines Sicherungsscheins ist entbehrlich, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis nicht 75,- EUR pro Teilnehmer übersteigt.

2.3 Vertragsschluss und Aushändigung eines Sicherungsscheins wird eine Anzahlung fällig, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Die  Höhe beträgt 20% des Reisepreises, mindestens jedoch 15,- EUR. Der Restbetrag ist 21 Tage vor Reisebeginn auf das in der Rechnung angegebene Konto der STG mbH zu leisten.

2.4 Zahlungseingänge können nur unter Angabe der vollständigen Daten (Name, Rechnungsnummer, etc.) bearbeitet werden. Die STG mbH haftet nicht für fehlgeleitete Überweisung aufgrund mangel- oder fehlerhafter Angaben bezüglich der Bankverbindung. Bankgebühren gehen, auch bei Überweisungen aus dem Ausland, zu Lasten des Kunden.


3. Leistungen

3.1 Der Umfang der von der STG mbH zu erbringenden Reiseleistungen ergibt sich aus der von ihr veranlassten und zum Zeitpunkt der Reiseanmeldung maßgeblichen Leistungsbeschreibung und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung.

3.2 Nicht durch den Kunden in Anspruch genommene Leistungen (z.B. bei Abbruch der Reise), die dem Kunden aber ordnungsgemäß angeboten wurden, werden nicht zurückerstattet.

 

4. Leistungs- und Preisänderung

4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von der STG mbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den gesamten Zuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Die STG mbH ist verpflichtet, den Reisenden über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird die STG mbH dem Kunden einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

 

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson

5.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der STG mbH. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verlangt die STG mbH Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für Aufwendungen. Der prozentual berechnete pauschale Ersatzanspruch ergibt sich aus dem Verhältnis von der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn und des Reisepreises: 

Bis zum 21. Tag vor Reiseantritt: 15%

Bis zum 15. Tag vor Reiseantritt: 25%

bis zum  08. Tag vor Reiseantritt: 50%

bis zum  03. Tag vor Reiseantritt: 80%

bei Rücktritt am Tag der Reise  oder bei Nichtantreten: 90%.


5.2 Die durch die Stornierung bedingte Rückzahlung an den Reisenden erfolgt unverzüglich. Dem Reisenden bleibt es unbenommen, der STG mbH gegenüber den Nachweis eines geringeren Schadens, als der von ihr geforderten Pauschale zu führen. Die STG mbH bemüht sich um Erstattung der eingesparten Aufwendungen bei den Leistungsträgern. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

5.3 Werden auf Wunsch des Reisenden nach Zugang der Buchungsbestätigung Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen, kann dies nur in Form eines Rücktritts vom Reisevertrag mit einer anschließenden Neuanmeldung geschehen. Bei unerheblichen Änderungswünschen kann die STG mbH von der genannten Rücktrittspauschale absehen.

5.4 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die STG mbH kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seinem Eintritt gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der bisherige Reisende der STG mbH als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

5.5 Die STG mbH empfiehlt dem Reisenden den Abschluss einer Reiserücktritts-versicherung. Dies ist möglich z. B. bei der Europäischen Reiseversicherung AG. Einzelheiten zum Versicherungsschutz finden Sie auch in Ihrer Reisebestätigung.


6. Rücktritt vom Vertrag durch STG mbH

6.1 Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlichen festgelegten Mindestteilnehmerzahl hat die STG mbH das Recht zum Rücktritt vom Reisevertrag. Will die STG mbH von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so ist sie verpflichtet, dies dem Reisenden zum frühesten Zeitpunkt der Kenntnis des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl mitzuteilen, spätestens jedoch 28 Tage vor dem vertraglichen Reisebeginn. Ein Rücktritt durch die STG mbH ist nur unter den nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen möglich.

a) In der jeweiligen Reiseausschreibung ist die Mindestteilnehmerzahl

                    angegeben, sowie der Zeitpunkt festgelegt, bis zu dem vor dem  

                    vertraglich vereinbarten Reisetermin dem Reisenden spätestens die

                    Erklärung zugegangen sein muss.

              b) Auf die unter a) erläuterten, in der Reiseausschreibung gemachten Angaben muss deutlich lesbar in der Reisebestätigung         hingewiesen werden.

6.2 Die STG mbH kann nach erfolgloser Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten, wenn der Reisende den Reisepreis bis zum vertraglich vereinbarten Termin nicht beglichen hat. In diesem fall kann der Kunde mit den Rücktrittskosten gemäß 5.1 belastet werden.

 

7. Haftung der STG mbH

7.1 Die vertragliche Haftung der STG mbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Dies gilt, soweit ein Schaden des Reisenden von der STG mbH weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde, oder  ein dem Reisenden entstandener Schaden allein durch das Verschulden eines Leistungsträgers herbeigeführt wurde.

7.2 Die STG mbH haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen der STG mbH sind. Die STG mbH haftet jedoch

a) für Leistungen, die die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort zum Zielort gemäß der Ausschreibung, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung (Hotel, Pension), etc.) beinhalten

b) wenn ein Schaden des Kunden auf der Verletzung von Hinweis- und  Aufklärungspflichtender STG mbH beruht.   

7.3 Für alle gegen die STG mbH  gerichteten Ansprüche, die aufgrund eines Deliktes geltend gemacht werden, ist die Haftung der STG mbH für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beruhen, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise.

 

8. Mitwirkungspflicht und Obliegenheiten des Reisenden

8.1 Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der STG mbH

anzuzeigen, er hat eventuelle Schäden gering zu halten und zu vermeiden.

Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten für Abhilfe zu sorgen.

8.2 Ist von der STG mbH keine örtliche Reiseleitung eingesetzt und nach den vertraglichen Vereinbarungen auch nicht geschuldet, so ist der Reisende verpflichtet,  der STG mbH direkt unter der unten bezeichneten Adresse und Telefonnummer unverzüglich Nachricht über die Beanstandungen zu geben und um Abhilfe zu ersuchen.

8.3 Will ein Reisender den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615 c

BGB bezeichneten Art nach § 615 e BGB oder aus wichtigem Grund wegen

Unzumutbarkeit kündigen, so hat er der STG mbH eine angemessene Frist zur Abhilfe zu stellen. Diese Frist ist nur dann entbehrlich, wenn Abhilfe unmöglich ist, oder von der STG mbH verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, der STG mbH  erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

 

9. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegen über der STG mbH geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis f BGB, ausgenommen solche wegen Körper- und Gesundheitsschäden,  verjähren nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

 

10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden  Reisebedingungen.

 

Adresse :

STG Stadt- und Tourismusmarketinggesellschaft mbH

Ritterstraße 69
14770 Brandenburg an der Havel

Telefon: 03381 - 7963610                                        

 

Stand: Dezember 2008

Telefon-Hotline

Hotline STG Touristinformation Brandenburg an der Havel

Telefon Hotline:
03381 208769

Hotline international:
+49 3381 208769

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