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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stadtmarketing- und Tourismus­gesellschaft mbH – Gültigkeit für Vertragsabschlüsse ab 01.06.2021

Die STG Stadtmarketing- und Tourismusgesellschaft mbH (nachfolgend STG mbH) erbringt Vermittlungsleistungen für Veranstalter und Privatpersonen (nachfolgend Auftraggeber genannt) in Form von verschiedenen Reisebausteinen in den Bereichen Unterkunft, Gastronomie, Besichtigungen, Schifffahrt, etc.) Die folgenden Bedingungen unter A) gelten nur für solche Angebote, bei denen die STG mbH nicht selbst als Veranstalter auftritt. Für Stadtführungen gelten die Bedingungen unter B). Hier wird die STG mbH selbst Vertragspartner.

A) Vermittlungsbedingungen

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Vermittlung von Reisebausteinen durch die STG mbH, sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und der STG mbH als dem Vermittler von einzelnen Reiseleistungen. Der Auftraggeber schließt daher zwei gesonderte Verträge ab:

   a) einen Geschäftsbesorgungsvertrag über die Vermittlung von Reisen bzw. Reiseleistungen mit der STG mbH,
   b) einen Vertrag über die Erbringung der touristischen Leistungen mit dem jeweiligen Leistungsträger, d.h. dem Anbieter der jeweiligen Leistung.

2. Für die Rechte und Pflichten des Auftraggebers gegenüber dem Vertragspartner der vermittelten Leistung gelten die mit dem Vertragspartner getroffenen Vereinbarungen, insbesondere, soweit wirksam vereinbart, dessen Geschäftsbedingungen.

II. Vertragsabschluss

Mit der Annahme des Buchungsauftrages durch die STG mbH kommt ein rechtsverbindlicher Vermittlungsvertrag (Geschäftsbesorgungsvertrag gemäß § 675 BGB) zwischen dem Auftraggeber und der STG mbH zustande. Der Auftraggeber beauftragt die STG mbH, die gewünschte Leistung für den Auftraggeber zu besorgen und zu diesem Zwecke den Buchungsauftrag an den Anbieter der Leistung weiterzugeben. Für den Abschluss des Vermittlungsvertrages bedarf es keiner bestimmten Form, insbesondere bedarf es keines schriftlichen Vertrages.

III. Vertragspflichten Leistungen, Preise, Zahlung

1. Die vertragliche Pflicht der STG mbH besteht in der Vornahme der zur Durchführung des Vermittlungsauftrages notwendigen Handlungen entsprechend dem Buchungsauftrag des Auftraggebers. Sie beinhaltet eine entsprechende Beratung sowie die Abwicklung der Buchung, insbesondere die Übergabe der relevanten Unterlagen.

2. Bei der Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen im Sinne des § 651 w BGB, wird die STG mbH ihren Informationspflichten gemäß Art. 251 EGBGB gerecht, bevor der Auftraggeber eine Vertragserklärung betreffend eines Vertrages über eine Reiseleistung abgibt, dessen Zustandekommen bewirkt, dass eine Vermittlung verbundener Reiseleistung erfolgt ist.

3. Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet die STG mbH im Rahmen des Gesetzes für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die Weitergabe an den Auftraggeber.

4. Soweit die finanzielle Abwicklung über die STG mbH erfolgt, geschieht dies im Namen und für Rechnung des jeweiligen Leistungsträgers, es sei denn es ist vertraglich etwas anderes vereinbart worden. Die Zahlungsmodalitäten ergeben sich jeweils aus dem mit dem Leistungsträger vermittelten Vertrag. Insbesondere ist die STG mbH berechtigt, Anzahlungen entsprechend den Reise- und Zahlungsbestimmungen der vermittelten Leistungsträger zu verlangen, wenn diese wirksam vereinbart worden sind und rechtswirksame Anzahlungsbestimmungen enthalten.

5. Bei der Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen, erfolgen Zahlungen durch den Kunden gegen Aushändigung des Sicherungsscheines der STG mbH (§ 651 w Abs. 3 BGB). Bei der Buchung nur einzelner Reiseleistungen ist ein Sicherungsschein nicht vorgeschrieben.

6. Die STG mbH kann Ersatz der für die Vermittlung entstehenden Aufwendungen verlangen, soweit dies vereinbart ist oder sie diese den Umständen nach für erforderlich halten durfte.

IV. Rücktritt durch Auftraggeber

1. Die Stornierung des vermittelten Vertrages durch den Auftraggeber ist jederzeit möglich. Tritt der Auftraggeber zurück, hat der Leistungsträger einen gesetzlichen Anspruch auf den vereinbarten Preis. Er muss sich jedoch die Aufwendungen anrechnen lassen, die er durch eine anderweitige Verwendung der vertraglichen Leistung erspart bzw. zu erwerben böswillig unterlässt. Insoweit gelten die mit dem Leistungsträger vereinbarten Stornobedingungen, sofern diese wirksam in den Vertrag einbezogen worden sind.

2. Der Rücktritt sollte schriftlich entweder per E-Mail, als auch per Fax oder per Post erklärt werden. Die Erklärung wird an dem Tag wirksam, an dem sie beim Vermittler/ Veranstalter/ Leistungsträger eingeht.

3. Die Umbuchung einer vermittelten Leistung kann nur als Rücktritt und nachfolgendem Neuabschluss eines Vertrages erfolgen, sofern der Leistungsträger keine für den Auftraggeber günstigere Möglichkeit anbietet oder die Umbuchung nicht nur geringfügige Änderungen betrifft und nicht nur unerhebliche Kosten verursacht. Stornierungskosten sind in den Allgemeinen Reisebedingungen des jeweiligen Leistungsträgers genannt.

Haftung der STG mbH

1. Der STG mbH haftet dem Auftraggeber gegenüber für grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung ihrer Vermittlerpflichten. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Ausgenommen von der Haftungsbeschränkung gemäß Satz 1 ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für sonstige Schäden, soweit letztere mindestens auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Institution, ihres gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen beruhen. Ausgenommen von der Haftungsbeschränkung gemäß Satz 2 ist auch die Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

2. Für die vermittelte Leistung selbst haftet der Vertragspartner und Leistungserbringer dem Auftraggeber selbst. Eine etwaige eigene Haftung der STG mbH nach § 651w Abs. 4 BGB und § 651x BGB und aus der schuldhaften Verletzung von Vermittlerpflichten bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.

Besonderheiten bei der Vermittlung von Unterkünften / Beherbergung

1. Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber bzw. der STG mbH sowie den weiteren angeschlossenen Vertriebskanälen/Portalen als Vermittler den Abschluss eines Beherbergungsvertrags an. Die Buchung erfolgt in der Regel und bevorzugt über das Internet, kann aber auch schriftlich, telefonisch oder per Telefax vorgenommen werden. Der Beherbergungsvertrag mit dem Gastgeber kommt mit der Buchungsbestätigung zustande. Die Bestätigung erfolgt durch die Vermittlungsstelle im Namen des Gastgebers. Sie bedarf keiner bestimmten Form, erfolgt in der Regel aber immer auf elektronischem Wege bzw. schriftlich. Soweit der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung abweichen sollte ist hierin ein neues Vertragsangebot des Gastgebers zu sehen. Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Gast dieses neue Angebot durch (An-) Zahlung, ausdrückliche Erklärung oder durch Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt.

2. Bei Buchungen, die über das Internet erfolgen, gilt Folgendes: Mit Betätigung der Schaltfläche „zahlungspflichtig buchen" bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an, wobei die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen" keinen Anspruch des Gastes auf das Zustandekommen eines Gastaufnahmevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben begründen. Der Vertrag kommt erst mit dem Zugang der Buchungsbestätigung der STG mbH oder der angeschlossenen Vertriebskanäle/Portale als Vermittler des Gastgebers sofort nach Vornahme der Buchung des Gastes durch entsprechende Darstellung am Bildschirm zustande (Buchung in Echtzeit). Dem Gast wird die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Der Gast wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der gesetzlichen Vorschrift des § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht nach Vertragsabschluss besteht. Ein Rücktritt vom Vertrag hingegen ist unter Berücksichtigung der Regelung in Ziffer VI.3  jederzeit möglich.

3. Die STG mbH haftet nicht für die Angaben des Gastgebers sowie für Leistungen und Leistungsstörungen hinsichtlich der vom Gastgeber zu erbringenden Leistungen. Eine etwaige Haftung aus dem Vermittlungsvertrag bleibt hiervon unberührt.

4. Die Zahlungsmodalitäten richten sich nach der mit dem Gast getroffenen Vereinbarung und in der Buchungsbestätigung vermerkten Angabe. Die Bezahlung erfolgt direkt gegenüber dem Gastgeber.

5. Soweit nichts anderes vereinbart ist und in der Buchungsbestätigung vermerkt, steht die gebuchte Unterkunft spätestens ab 16 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Bei einer Ankunft nach 18 Uhr ist der Gast verpflichtet, den Gastgeber hiervon rechtzeitig zu unterrichten. Unterbleibt dies, ist der Gastgeber berechtigt, die Unterkunft bei einer Übernachtung 2 Stunden nach diesem Termin, bei mehreren Übernachtungen am Folgetag nach 12 Uhr anderweitig zu belegen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Unterkunft am Abreisetag bis 10 Uhr zu übergeben. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden und wurde zwischen den Parteien nichts anderes ausdrücklich vereinbart, ist der Gastgeber berechtigt, eine entsprechende Mehrvergütung zu verlangen.

6. Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Auch Krankheit, berufliche Gründe oder z.B. Autopannen entbinden den Gast nicht, den vereinbarten Übernachtungspreis zu zahlen. Ansonsten bleibt im Falle der Absage oder der sonstigen Nichtinanspruchnahme der gebuchten Unterkunft (ganz oder teilweise) der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Beherbergungspreises einschließlich des Verpflegungsanteils bestehen. Der Gastgeber hat sich jedoch ersparte Aufwendungen auf den Erfüllungsanspruch, um die er sich nach Treu und Glauben zu bemühen hat, anrechnen zu lassen. Nach der von der Rechtsprechung anerkannten Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast die folgenden anteiligen Kosten an den Gastgeber zu bezahlen, sofern dieser keine abweichenden Stornierungsbedingungen dem Vertrag zugrunde gelegt hat. Diese beziehen sich auf den gesamten Preis der Beherbergungsleistung, jedoch ohne Berücksichtigung und betragen prozentual:

    a.) für Gasthöfe, Hotels, Pensionen, Privatzimmer
          I)    bis zum 31. Tag vor Anreise: 10 % mind. 15 Euro p.P.
          II)  bis zum 21. Tag vor Anreise: 20 %
          III) bis zum 11. Tag vor Anreise: 40 %
          IV) bis zum 3. Tag vor Anreise: 50 %
          V)  danach, no show: 80 %.

   b.) für Ferienhäuser, Ferienwohnungen
          I)    bis zum 31. Tag vor Anreise: 20 %
          II)  bis zum 21. Tag vor Anreise: 30 %
          III) bis zum 11. Tag vor Anreise: 50 %
          IV) bis zum 3. Tag vor Anreise: 80 %
          V)  danach, no show: 90 %.

Dem Gast bleibt es unbenommen, dem Gastgeber gegenüber den Nachweis geringerer Aufwendungen zu führen. In diesem Fall ist der Gast nur zur Bezahlung des entsprechend niedrigeren Betrages verpflichtet. Bei der Buchung über die STG mbH bzw. der vermittelnd tätig gewordenen Buchungsstelle / Portal sollte der Rücktritt gegenüber der STG mbH und dem Gastgeber bzw. der entsprechend vermittelnd tätig gewordenen Buchungsstelle / Portal  erfolgen. Im Interesse des Gastes sollte die Rücktrittserklärung immer elektronisch bzw. schriftlich erfolgen. Dem Gast wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung dringend empfohlen.

7. Der Gast ist verpflichtet, dem Gastgeber Mängel der Beherbergungsleistung  oder der sonstigen vertraglichen Leistungen unverzüglich anzuzeigen. Die Mängelanzeige erfolgt ausschließlich gegenüber dem Gastgeber. Dieser wird bemüht sein, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Eine Kündigung des Beherbergungsvertrages durch den Gast ist nur zulässig, wenn der Mangel erheblich ist und nach Ablauf einer vom Gast gesetzten angemessenen Frist keine zumutbare Abhilfe durch den Gastgeber erfolgt ist, bzw. die Abhilfe durch den Gastgeber verweigert wird oder die Kündigung durch ein besonderes Interesse des Gastes gerechtfertigt ist, was die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses objektiv unzumutbar erscheinen lässt. Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die dem Gast obliegende Mängelanzeige ohne sein Verschulden unterbleibt oder eine Abhilfe unmöglich ist oder vom Gastgeber verweigert wird. Die Unterkunft darf nur mit der mit dem Gastgeber vereinbarten Personenzahl belegt werden. Eine Überbelegung kann das Recht des Gastgebers zur sofortigen Kündigung des Vertrages und/oder einer angemessenen Mehrvergütung begründen.

8. Die Mitnahme von Haustieren, gleich welcher Art, ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Gastgeber und, im Falle einer solchen Vereinbarung, nur im Rahmen der zu Art und Größe des Tieres gemachten Angaben gestattet.

9. Der Gast kann den Gastgeber nur am Ort der Beherbergung (Betriebssitz) verklagen. Die vertragliche Haftung des Gastgebers für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen der Verletzung vor-, neben- und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Beherbergungspreis beschränkt. Dies gilt, soweit ein Schaden des Gastes vom Gastgeber weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
Eine etwaige Gastwirtshaftung des Gastgebers für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.

10. Die STG mbH haftet ausschließlich für eventuelle eigene Fehler und Fehler ihrer Erfüllungsgehilfen bei der Vermittlung (z.B. die Weitergabe falscher Daten, Unterlassen der Weitergabe wichtiger Informationen). Für die Erbringung der gebuchten Leistung und eventuelle Mängel in der Leistungserbringung haftet ausschließlich der Gastgeber.

Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Vermittlung sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Auftraggeber sind unwirksam.

2. Auf das gesamte Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und der STG mbH findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die vorstehenden Bedingungen gelten nicht, wenn sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Vertrag zwischen dem Reisenden und der STG mbH anwendbar sind, etwas anderes zugunsten des Auftraggebers ergibt oder wenn nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Auftraggeber angehört, für diesen günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

3. Die STG mbH weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass sie nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Geschäftsbedingungen verpflichtend würde, informiert die STG mbH hierüber in geeigneter Form. Seit dem 15. Februar 2016 stellt die EU-Kommission eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Solchen Auftraggebern, die Verbraucher sind, gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Benutzung der Internetplattform zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären. Die Streitbeilegungs-Plattform kann über den externen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreicht werden. (Stand: April 2016).

4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Vermittlungsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

B) Bedingungen für (Stadt)-führungen

I. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Durchführung von (Stadt)-Führungen, bei denen die STG mbH selbst als Vertragspartner auftritt.

II. Wartezeit

Bei verspätetem Eintreffen der Gruppe wird eine Wartezeit von 30 Minuten ab dem vereinbarten Beginn eingehalten. Nach erfolglos verstrichener Wartezeit gilt die Stadtführung/Reiseleitung als ausgefallen und begründet damit den Anspruch der STG mbH auf ein Ausfallgeld in Höhe des vereinbarten Gesamtpreises. Die STG mbH hat sich jedoch ersparte Aufwendungen auf den Erfüllungsanspruch, um die sie sich nach Treu und Glauben zu bemühen hat, anrechnen zu lassen.  Bei Eintreffen der Gruppe innerhalb der Wartezeit wird die Verspätung auf die vereinbarte Dauer angerechnet und die Stadtführung/Reiseleitung entsprechend verkürzt. Sollte sich die Ankunft aus verkehrsbedingten Gründen verzögern, hat der Auftraggeber die STG mbH zu benachrichtigen. Verkehrsbedingte Verspätungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

III. Kündigung/Stornierung durch den Vertragspartner vor Beginn der Führung

Der Auftraggeber ist berechtigt den Vertrag zu kündigen. Die Kündigung soll schriftlich erfolgen. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, so kann die STG mbH einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und ihre Aufwendungen verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Leistungen zu berücksichtigen. Es bleibt dem Vertragspartner unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit der Kündigung keine oder geringere Kosten entstanden sind als die nachstehend aufgeführten pauschalierten Kosten. Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittskosten beträgt:

  • Erfolgt der Rücktritt ab sechs Wochen vor Beginn der vertraglich vereinbarten Leistungszeit sind 15 % des Gesamtpreises als Stornokosten fällig.
  • Erfolgt der Rücktritt ab vier Wochen vor Beginn der vertraglich vereinbarten Leistungszeit sind es 30% und ab zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung sind es 55% des Gesamtpreises.
  • Bei einem Rücktritt ab einer Woche vor Beginn der vertraglich vereinbarten Leistungszeit fallen 80% des Gesamtpreises als Stornokosten an.
  • Bei Nichterscheinen oder Stornierung nach Beginn der vertraglich vereinbarten Leistungszeit fallen 95% an.
  • Bei einer Teilkündigung/Teilstornierung gelten die vorgenannten Entschädigungen entsprechend bezogen auf den gekündigten Leistungsumfang bzw. die Personenzahl.
IV. Leistungsänderungen

Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

V. Zahlung

1. Die STG mbH ist berechtigt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, nach Vertragsschluss  eine angemessene Vorauszahlung auf den zu erwartenden Rechnungsbetrag zu verlangen. Die Restzahlung  ist spätestens 6 Wochen vor Veranstaltung fällig, soweit nicht hier etwas Abweichendes vereinbart ist.

2. Wird der Vorauszahlungsbetrag nicht innerhalb der vereinbarten Frist geleistet, ist die STG mbH berechtigt, von der mit dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarungen, nach erfolgter Fristsetzung und fruchtlosem Fristablauf zurückzutreten. In diesem Fall gelten die Regelungen zur Stornierung gemäß Ziffer III.

VI. Haftungsbeschränkung

Die vertragliche Haftung der STG mbH für Schäden des Vertragspartners, die keine Körperschäden darstellen, sind auf das 3-fache vereinbarte Entgelt beschränkt, soweit ein Schaden des Vertragspartners weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird.

VII. Schlussbestimmungen

Auf das gesamte Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und der STG mbH findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die vorstehenden Bedingungen gelten nicht, wenn sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Vertrag zwischen dem Reisenden und der STG mbH anwendbar sind, etwas anderes zugunsten des Auftraggebers ergibt oder wenn nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Auftraggeber angehört, für diesen günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

Adresse:
Stadtmarketing- und Tourismusgesellschaft Brandenburg an der Havel mbH
Neustädtischer Markt 3
14776 Brandenburg an der Havel

Telefon: 03381 – 796360

Stand: ab 01.06.2021

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